Unsere Leistungen (Gesamtübersicht):
Erstabnahmen und 3-jährige Prüfungen nach Baurecht mit Ausstellung der Anlage 16 nach SPrüfV:
- Lüftungsanlagen
- CO-Warnanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Feuerlöschanlagen (selbsttätige und nichtselbsttätige Löschanlagen)
Hygieneprüfungen in Lüftungsanlagen gem. VDI 6022 Blatt 1:
- Hygiene-Erstinspektion (Qualifikation gem. VDI 6022 Blatt 4, Kat. A)
- Wiederholungsinspektion (Qualifikation gem. VDI 6022 Blatt 4, Kat. A)
Sonstige wiederkehrende Prüfungen (1- bzw. 2-jährig):
- Erstabnahmen und 2-jährige wiederkehrende Prüfungen der Gaslöschanlagen nach DGUV (BGR 134)
- Sachverständigenprüfungen von Sprinkleranlagen (nach Freigabe durch Ihre Versicherungsgesellschaft)
- wiederkehrende Prüfungen von EX-Schutz-Lüftungsanlagen durch eine zur Prüfung befähigte Person
- Sachverständigen- bzw. Sachkundigenprüfungen von Brandschutzklappen
- Sachverständigen- bzw. Sachkundigenprüfungen von Rauchableitunganlagen
- Sachverständigen- bzw. Sachkundigenprüfungen von Wand- und Außenhydranten (Überflurhydranten / Unterflurhydranten)
- Sachverständigen- bzw. Sachkundigenprüfungen von trockenen Steigleitungen
- Sachverständigen- bzw. Sachkundigenprüfungen von Brandschutztüren, Toren und Feststellanlagen
Einmalige Prüfungen:
- Gutachten über freie Lüftung in Garagen
- CO-Langzeitmessungen in Garagen gem. Garagenverordnung
Sonstige Leistungen:
- Planprüfung und baubegleitende Prüfung bis zur Endabnahme für die oben genannten Gewerke
- Begutachtung von asbesthaltigen Brandschutzklappen
- Abnahmen für die Lüftungsanlagen nach alten und neuen Normen (z.B. VDI 2079, DIN 1946, DIN 12599)
- Abnahmen der Feuerlöschanlagen und der Brandmeldeanlagen in den Windkraftanlagen (WEA-Anlagen)
- Workshops für Planer und Betreiber zum Thema Ihrer Wahl
Anmerkung zu Baurechtsprüfungen in anderen Bundesländern:
Die deutschen Bundesländer erkennen gegenseitig die jeweiligen Zulassungen der Prüfsachverständigen an. Somit sind wir befugt, die Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen bundesweit anzubieten. Die geltenden Vorschriften in anderen Bundesländern sind: BauSVO, VStättVO, VkVO, GaVO, TPrüfV, HPPVO, TPrüfVO, PPVO, PrüfVO NRW, HTechAnlV RP, §30 DVO-NBauO, BauSVO, SächsTechPrüfVO, §34 DVOSächsBO, ThürTechPrüfVO, ThürPPVO, TAnlVO, PPVO, PrüfVO, PPVO, BbgSGPrüfV, BbgPrüfSV, BetrVO, BauPrüfV, PVO §14 §16, BremAnlPrüfV, BremPPV, BauPrüVO M-V
Eine Zusammenstellung über die Prüfpflichte in einzelnen Bundesländern finden Sie hier: