Prüfsachverständigenbüro Hilfer 

Dipl.-Ing. (FH) Sergej Hilfer  |   Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen

Unsere Leistungen (Gesamtübersicht):

Erstabnahmen und 3-jährige Prüfungen nach Baurecht mit Ausstellung der Anlage 16 nach SPrüfV:

Hygieneprüfungen in Lüftungsanlagen gem. VDI 6022 Blatt 1:

Sonstige wiederkehrende Prüfungen (1- bzw. 2-jährig):

Einmalige Prüfungen:

 

Sonstige Leistungen:

  • Planprüfung und baubegleitende Prüfung bis zur Endabnahme für die oben genannten Gewerke
  • Begutachtung von asbesthaltigen Brandschutzklappen
  • Abnahmen für die Lüftungsanlagen nach alten und neuen Normen (z.B. VDI 2079, DIN 1946, DIN 12599)
  • Abnahmen der Feuerlöschanlagen und der Brandmeldeanlagen in den Windkraftanlagen (WEA-Anlagen)
  • Workshops für Planer und Betreiber zum Thema Ihrer Wahl



Anmerkung zu Baurechtsprüfungen in anderen Bundesländern:

Die deutschen Bundesländer erkennen gegenseitig die jeweiligen Zulassungen der Prüfsachverständigen an. Somit sind wir befugt, die Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen bundesweit anzubieten. Die geltenden Vorschriften in anderen Bundesländern sind: 
BauSVO, VStättVO, VkVO, GaVO, TPrüfV, HPPVO, TPrüfVO, PPVO, PrüfVO NRW, HTechAnlV RP, §30 DVO-NBauO, BauSVO, SächsTechPrüfVO, §34 DVOSächsBO, ThürTechPrüfVO, ThürPPVO, TAnlVO, PPVO, PrüfVO, PPVO, BbgSGPrüfV, BbgPrüfSV, BetrVO, BauPrüfV, PVO §14 §16, BremAnlPrüfV, BremPPV, BauPrüVO M-V
Eine Zusammenstellung über die Prüfpflichte in einzelnen Bundesländern finden Sie hier: