CO-Langzeitmessungen
Wir erstellen die Lüftungsgutachten über die freie Lüftung in den Tiefgaragen gemäß Garagenverordnungen in jedem deutschen Bundesland, z.B. nach GaStellV in Bayern. Außerdem führen wir die evtl. notwendigen CO-Langzeitmessungen nach der Inbetriebnahme einer solchen Garagenanlage durch.
Auch für bestehende Garagen besteht eine Möglichkeit, auf die vorhandene Lüftungsanlage zu verzichten.