Prüfsachverständigenbüro Hilfer 

Dipl.-Ing. (FH) Sergej Hilfer  |   Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen

Hygieneprüfung von Lüftungsanlagen

Die Richtlinienreihe VDI 6022 ist eine anerkannte Regel der Technik, sie gilt für alle Aufenthaltsräume in Gebäuden und dort für alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten,  die die Zuluftqualität beeinflussen. Sie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität  beeinflussen können.   

Aufgrund von verschiedenen Verordnungen und Gesetzten sind die meisten Betreiber dazu verpflichtet, die Gefährdungen, die von einer Lüftungsanlage für die Menschen im Gebäude ausgehen können, zu beurteilen, und Gegenmaßnahmen zu treffen. Im besonderen Maße gilt dies für die die Arbeitgeber als Betreiber der Lüftungsanlagen.

Die VDI 6022 stellt dabei eine Lösung dar, wie die Lüftungsanlagen gebaut und betrieben werden können, dass keine Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten zu befürchten wäre.  Die Anforderungen gelten sowohl für die neu errichten Lüftungsanlagen, als auch mit bestimmten Einschränkungen für den Bestand.   

Die obligatorischen Hygiene-Prüfungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzeptes nach VDI 6022. Sie müssen unmittelbar nach der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend (meistens alle 3 Jahre – für die Zuluftanlagen ohne Befeuchtung) durchgeführt werden.  Diese Inspektionen dürfen nur von dafür qualifiziertem Personal durchgeführt werden. 

Unsere Leistungen

  • Hygiene-Erstinspektion (Qualifikation gem. VDI 6022 Blatt 4, Kat. A)
  • Wiederholungsinspektion (Qualifikation gem. VDI 6022 Blatt 4, Kat. A)

Bei einer gleichzeitigen Beauftragung für die Baurechts- oder Brandschutzklappenprüfung an der gleichen Lüftungsanlage werden die Prüfungskosten für die Hygieneabnahme deutlich reduziert.

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