Trennstationen für die Trennung Löschwasser vom Trinkwasser
Aufgrund einer Verschärfung der Trinkwasserverordnung, die mittlerweile schon mehrere Jahre zurückliegt, müssen die Hydrantenanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken, die bisher direkt vom Trinkwasser-Hausanschluss gespeist wurden, so umgebaut werden, dass keine Verunreinigung des Trinkwassers durch stehendes oder nur langsam fließendes Wasser in Löschwasserleitungen passieren kann. Dabei sind die Anforderungen der DIN 1988 – 600 maßgebend. Bei der Umsetzung dieser Maßnahme muss die DIN 14462 beachtet werden. Das Nutzvolumen des Vorlagebehälters ist nach DIN 1988-500 auszulegen oder die Betriebssicherheit ist durch Einzelnachweis zu belegen.
Der Einbau einer Trennstation, bestehend im Wesentlichen aus einer Druckerhöhungsanlage und einem Vorlagebehälter mit freiem Auslauf Typ AA oder Typ AB nach DIN EN 1717, ist eine wesentliche Änderung der nichtselbsttätigen Feuerlöschanlage im Sinne SPrüfV und muss von einem Prüfsachverständigen abgenommen werden.
Da bei der Planung der Trennstation mehrere kostenrelevante Entscheidungen getroffen werden müssen, wie z.B. eventuell erforderliche Sicherheitsstromversorgung (Diesel), Gestaltung der Pumpenaufstellraums (Türen, Wände, Überflutungssicherheit etc.), Leitungsverlegung für Elektrozuleitung, Feuerwehreinspeisung etc., ist es dringend zu empfehlen, den Prüfsachverständigen für Feuerlöschanlagen möglichst früh in die Planung einzubinden. Oft lassen sich die unnötigen Ausgaben mindern und die schwer wiegenden Fehler vermeiden. Die Anforderungen, die zu erfüllen sind, sind in Abhängigkeit von vielen Faktoren, z.B. Bundesland, vorhandene oder neue Baugenehmigung, Baujahr des Gebäudes, Art der Nutzung usw. so unterschiedlich, dass sie immer eine separate Betrachtung für jedes Bauvorhaben erfordern und keine pauschalen Aussagen möglich sind!
Wir bieten Ihnen gern eine baubegleitende Prüfung bzw. Planprüfungen Ihrer Anlagen an. Aufgrund vorliegenden Planung oder eines Herstellerangebotes wird von uns eine Stellungnahme zur Abnahmefähigkeit der geplanten Maßnahme erstellt. Bei der abschließender Endabnahme nach der Fertigstellung halten wir uns an die vorher gemachten Aussagen, so können Sie sicher sein, dass Ihr Bauvorhaben erfolgreich abgeschlossen werden kann.