Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Die RWA-Anlagen in Sonderbauten und Garagen sind sicherheitstechnische Anlagen im Sinne § 1 SPrüfV und müssen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 3 Jahre von einem Prüfsachverständigen geprüft und bescheinigt werden. Das gilt insbesondere für die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in
- Versammlungsstätten
- Verkaufsstätten
- Industriebauten
Arten der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen:
- Natürliche bzw. natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsanlage (NRA) -
- Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlage (MRA)
- Rauchschutzdruckanlage (RDA)
- Rauchableitungsanlagen
Unsere Leistungen
Baurechtabnahmen, Erstabnahmen und wiederkehrende Prüfungen für alle Arten von RWA-Anlagen (elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch), Rauchableitunganlagen, Treppenraum-RWA, Entrauchungsklappen, Rauchschürzen und Rauchschutzvorhänge, Feststellanlagen, Nachströmöffnungen für die Zuluft usw.
Wir sind für die Baurechtsprüfungen der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) durch die Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für diese Fachrichtung qualifiziert und berechtigt, solche Anlagen deutschlandweit zu prüfen und zu bescheinigen.
Eine besondere Art der Entrauchung ist die sogenannte „Kaltentrauchung“ über die „normale“ Abluftanlage. Diese Art wird besonders häufig in gesprinklerten Verkaufsstätten oder Garagen angewendet. Für die Abnahme solcher Anlagen ist eine Prüfsachverständigen-Zulassung für die Fachrichtung „Lüftungsanlagen“ erforderlich. Da wir auch diese Qualifikation nachweisen können, bieten wir Ihnen alle notwendigen Abnahmen aus einer Hand an!