Prüfsachverständigenbüro Hilfer 

Dipl.-Ing. (FH) Sergej Hilfer  |   Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen

 

CO-Warnanlagen

Geschlossene Großgaragen mit nicht nur geringem Zu- und Abgangsverkehr müssen gemäß Garagenverordnung (GaStellV) CO-Anlagen zur Messung und Warnung (CO-Warnanlagen) haben. Diese Anlagen sind sicherheitstechnische Anlagen im Sinne § 1 SPrüfV und müssen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 3 Jahre von einem Prüfsachverständigen für die Fachrichtung CO-Warnanlagen geprüft und bescheinigt werden.

Die CO-Warnanlagen in sonstigen Garagen werden meistens nicht direkt aufgrund der o.g. Anforderung aus der GaStellV, sondern als eine Regelungsanlage für die maschinelle Garagenabluftanlage installiert, um die Laufzeiten dieser Lüftungsanlage zu senken. In diesem Fall muss die CO-Warn- und Regelanlage als Teil der Lüftungsanlage durch einen Prüfsachverständigen für die Lüftungsanlagen geprüft und bescheinigt werden.

Auch in den Garagen mit der freien Lüftung können die CO-Warnanlagen z.B. aufgrund einer Auflage im Lüftungsgutachten erforderlich sein. Diese CO-Gaswarnanlagen sind ebenso prüfpflichtig nach Sicherheitsanlagenprüfverordnung.

Unsere Leistungen

Wir sind für die Baurechtsprüfungen der Lüftungsanlagen und CO-Warnanlagen durch die Eintragung in die entsprechenden Listen der Prüfsachverständigen für diese Fachrichtungen qualifiziert und berechtigt, die oben genannten Anlagen deutschlandweit zu prüfen und zu bescheinigen.

Planungsprüfung

Wir bieten Ihnen auch gern die Planungsprüfungen der CO-Warnanlagen in der Garagen an. So können die Bauherren und die Planer sich im Vorfeld vergewissern, dass die Anzahl und die geplante Lage der Messtellen, der Hupen und der Warntransparente korrekt gewählt wurde, ebenso werden wichtige Parameter z.B. Dauer und Umfang der Notstromversorgung rechtzeitig geklärt und teure Nachträge vermieden.