CO-Langzeitmessungen
Wir erstellen die Lüftungsgutachten über die freie Lüftung in den Tiefgaragen gemäß Garagenverordnungen in jedem deutschen Bundesland, z.B. nach GaStellV in Bayern. Außerdem führen wir die evtl. notwendigen CO-Langzeitmessungen nach der Inbetriebnahme einer solchen Garagenanlage durch.
Auch für die bestehenden Garagen können so die Voraussetzungen geprüft werden, bei denen auf die vorhandene Lüftungsanlage eventuell verzichtet werden kann. (Lüftungsgutachten + CO-Langzeitmessung im Bestand)