Brandschutzklappen
Die Brandschutzklappen (Feuerschutzklappen) in Lüftungsanlagen sind wichtige brandschutztechnische Einrichtungen, die vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend geprüft werden müssen.
Die Brandschutzklappen in den Lüftungsanlagen , die sicherheitstechnische Anlagen im Sinne § 1 SPrüfV sind, müssen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 3 Jahre von einem Prüfsachverständigen geprüft und bescheinigt werden.
Für die Lüftungsanlagen, die selbst nicht nach § 1 SPrüfV prüfpflichtig sind, sind die darin verbauten Brandschutzklappen nach §2 Absatz 4 SPrüfV zu prüfen.
Unsere Leistungen
Wir sind für die Baurechtsprüfungen der Lüftungsanlagen durch die Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für diese Fachrichtung qualifiziert und somit berechtigt, solche Anlagen und die darin verbauten Brandschutzklappen deutschlandweit zu prüfen und zu bescheinigen.