Prüfsachverständigenbüro Hilfer 

Dipl.-Ing. (FH) Sergej Hilfer  |   Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen

1. Gibt es einen Unterschied zwischen den Begriffen "Prüfsachverständiger" und "Sachverständiger"?

Ja, den gibt es! Der Begriff "Sachverständige" ist an sich eine nicht geschützte Bezeichnung. Eine feste Regelung, wer sich so nennen darf, gibt es praktisch nicht. Für einige spezielle Berufsgruppen gibt es zwar Bezeichnungen mit dem Wort "Sachverständiger", die eine bestimmte Qualifikation oder Zulassung bedeuten (z.B. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger), bei anderen kommt eine ergänzende Beschreibung hinzu, die auf eine Schulungs- oder Ausbildungsmaßname verweist, eine bestimmte Regel für die Verwendung des Begriffs "Sachverständiger" gibt es jedoch nicht. 

Das Wort "Prüfsachverständiger" ist dagegen eine Berufsbezeichnung, die aus der Prüfsachverständigen-Verordnung (in Bayern PrüfVBau) hervorgeht. Zum Erlangen dieses Titels ist eine Anerkennung durch die zuständige Behörde erforderlich. Es gibt fünf Fachbereiche, in denen Prüfsachverständige tätig sind: Standsicherheit, Brandschutz, Vermessung im Bauwesen, sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, Erd- und Grundbau. Für den Fachbereich "sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen" gibt es weitere Unterteilung in Fachrichtungen: Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungen und Feuerlöschanlagen. Für jede einzelne Fachrichtung bzw. Fachbereich ist eine separate Anerkennung erforderlich. Ein Studium und eine nachzuweisende Erfahrung auf dem Fachgebiet (zum Teil bereits Mitwirkung bei solchen Prüfungen) sind die ersten beiden Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfsachverständiger. Dazu kommt ein externes Gutachten "Nachweis der besonderen Sachkunde" - eine schriftliche und mündliche Prüfung vor einem Fachgremium, die für jede Fachrichtung separat zu erfolgen hat. Ein "Prüfsachverständiger" wird also selbst gründlich geprüft, bevor er seine Prüfungstätigkeit ausüben darf. Diesen Aufwand betreibt man deswegen, weil die Prüfsachverständige in ihrer Tätigkeit letztendlich die öffentlich-rechtlichen Interessen vertreten. So erfolgen die ehemals "behördlichen Abnahmen" im Bauwesen heutzutage meistens nicht mehr durch die Baubehörden, sondern eben durch die Prüfsachverständige.