Prüfsachverständigenbüro Hilfer 

Dipl.-Ing. (FH) Sergej Hilfer  |   Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Fragen, die oft über die Baurechtsprüfungen gestellt werden und unsere Antworten oder Kommentare dazu. Bitte beachten Sie, dass diese Antworten unsere eigene Meinung zum jeweiligen Thema weitergeben und ohne Bezug auf ein konkretes Bauvorhaben geschrieben werden. Wenn nicht anders beschrieben, beziehen sich die Antworten auf die bayerische Bauordnung. Da jedes Land seine eigene Baugesetze hat, ist eine Aussage für Bayern nicht immer auf ein anderes Bundesland übertragbar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Anwendbarkeit dieser Informationen auf ein konkretes Prüfobjekt. Wenn Sie eine verbindliche Meinung zu einem Problem benötigen, bitten wir Sie, mit uns direkt Kontakt aufzunehmen.


 

 

 


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Asbesthaltige Brandschutzklappen
Viele Brandschutzklappen, die vor 1993 eingebaut wurden, enthalten asbesthaltige Bauteile. Nach der Asbestrichtlinie sind diese Klappen bezüglich der Sanierungsdringlichkeit als „langfristig erforderlich“ eingestuft. Die funktionsfähigen Brandschutzklappen könnten also grundsätzlich bis zum Ende ihres "Lebenszyklus" in den Bauwerken verbleiben. Das Problem stellen die wiederkehrenden Prüfungen bzw. Wartungen der Brandschutzklappen dar, bei denen das Klappenblatt fallen gelassen werden muss. Dabei besteht die Gefahr, dass eine Asbestfreisetzung statt finden kann. Darum dürfen solche Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes und geschultes Personal durchgeführt werden. Außerdem muss für eine solche Prüfung ein Verfahren bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Die Prüfungen der asbesthaltigen Brandschutzklappen sind vor allem dann eine Option, wenn eine Sanierung in einigen Jahren erst geplant oder möglich ist. Mit einer "bestandenen" Prüfung können solche Brandschutzklappen ein weiteres Jahr in der Anlage bleiben.